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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Sheriff GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Terminvereinbarung
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textliche (z. B. per E-Mail) Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Terminvereinbarung Montage: Der Auftragnehmer kündigt geplante Termine für Montagearbeiten mindestens 10 Tage im Voraus beim Auftraggeber an, es sei denn, ein früherer Termin wird vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht und zwischen den Parteien gesondert abgesprochen.
(4) Terminvereinbarung Gebäudereinigung: Die konkreten Reinigungstermine werden erst nach der rechtsverbindlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zwischen den Parteien fest vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang, Pflichten des Auftraggebers und Fehlfahrten (Storno)
(1) Der genaue Umfang der Leistungen (Montagearbeiten oder Reinigungsleistungen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin rechtzeitig und ungehindert Zugang zum Objekt/Einsatzort zu gewähren.
(3) Erfolgloser Montageversuch / Sonderanfahrt: Kann ein vereinbarter Montagetermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. weil niemand vor Ort ist, kein Zugang gewährt wird oder der Montageort nicht baureif ist), nicht durchgeführt werden, unternimmt der Auftragnehmer maximal zwei Anfahrtversuche im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung. Ab dem dritten notwendigen Anfahrtversuch (Sonderanfahrt) muss ein gesonderter Termin vereinbart werden. Dem Auftraggeber wird für diese und jede weitere Sonderanfahrt eine Pauschale in Höhe von 59,50 EUR inkl. MwSt. (für Verbraucher) bzw. 50,00 EUR zzgl. MwSt. (für Unternehmer) in Rechnung gestellt.
(4) Besonderheit Gebäudereinigung: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Reinigung notwendigen Anschlüsse (insbesondere Wasser und Strom) unentgeltlich zur Verfügung.
(5) Besonderheit Montage: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montageort für die Montage der Fertigbauteile ordnungsgemäß vorbereitet ist (z. B. tragfähiger Untergrund, Baufreiheit). Verzögerungen oder Wartezeiten, die durch mangelnde Vorbereitung des Auftraggebers entstehen und über die Regelung in Absatz 3 hinausgehen, werden dem Auftraggeber nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive Umsatzsteuer angegeben.
(2) Sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
(3) Bei größeren Montageaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung (für Montagearbeiten)
(1) Die Montagearbeiten gelten als abgenommen, wenn das Werk fertiggestellt ist und der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel rügt.
(2) Liegt ein berechtigter Mangel vor, hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung (Nacherfüllung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Für Mängel, die durch fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers oder durch ungeeignete Beschaffenheit des Montageortes entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
§ 6 Reklamation und Mängel (für Gebäudereinigung)
(1) Reinigungsleistungen gelten als auftragsgemäß ausgeführt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Reinigung) begründete Mängel rügt.
(2) Bei rechtzeitiger und berechtigter Rüge ist der Auftragnehmer zur Nachreinigung verpflichtet.
§ 7 Haftung und Schäden
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle, empfindliche oder leicht zerbrechliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder entsprechend zu sichern. Für Schäden an Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren, wird die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt (für gelieferte Fertigbauteile)
Gelieferte und montierte Fertigbauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. per E-Mail, Telefon oder beim Kunden vor Ort) geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Neustadt bei Coburg).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
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